Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hatte im Mai 2020 den Bebauungsplan für ein Hotel am Silbersee außer Kraft gesetzt und keine Zulassung einer Revision zugestanden. Dagegen hatte die Gemeinde Bobenheim-Roxheim Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) Leipzig eingelegt. Diese wurde nun durch Beschluss mit Begründung zurückgewiesen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz und befreundete Naturschutzverbände, die die Klage unterstützten, sind erleichtert. Der Bebauungsplan ist nun rechtskräftig außer Kraft gesetzt. Doch sie weisen auch darauf hin, dass dies kein „Gewinn“ für den Naturschutz ist, sondern lediglich ein „Nicht-Verlust“. Landesvorsitzende Sabine Yacoub: „Wir konnten durch die Klage einen möglichen erheblichen Schaden für die Natur verhindert und so den Status quo erhalten. Einen wirklichen Gewinn für den Naturschutz erhalten wir erst durch eine weitere Aufwertung des sensiblen Gebietes. Das hatte die Gemeinde mit dem nun endgültig gekippten Bebauungsplan bisher eindeutig nicht vor. Ich hoffe, dass sich das in Zukunft ändert.“
„Wir habe hunderte Stunden ehrenamtlicher Arbeit in den vergangenen Jahren investiert, um diesen schwerwiegenden Eingriff zu verhindern“, so Doris Stubenrauch, Kreisgruppenvorsitzende des BUND im Rhein-Pfalz-Kreis. „Hunderte Stunden, die wir eigentlich in Maßnahmen zur Verbesserung für den Naturschutz investieren wollten“, sagt sie weiter.
Im vergangenen Jahr überraschte die Eigentümerin des Privatgeländes mit dem Bau von Zaunanlagen, denen bis heute die wasserrechtliche Genehmigung fehlt. Man brauche die Zäune zur Sicherung der technischen Einrichtungen der Kiesgewinnung, aber auch aus Sorge um den Naturschutz. Der BUND ist der Ansicht, dass man die derzeitige Grundstückseigentümerin von dieser Sorge um den Naturschutz befreien sollte. Die Grundstücke sollten – sobald sie für die Kiesgewinnung nicht mehr benötigt werden – von öffentlichen Stellen zum Verkehrswert übernommen werden. Dann wäre ein in sich geschlossenes Gesamtkonzept für das Gebiet zu erstellen und umzusetzen. Ein integratives Konzept, das den hohen Anforderungen derart sensibler Schutzgebiete Rechnung trägt, aber auch die Nutzung für Freizeit und Erholung von Bürger*innen ausreichend berücksichtigt. Das sollte die weitere Zielrichtung für alle sein.
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Sabine Yacoub
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