Gewinn für Natur und Umwelt
Windkraftanlagen in Fürfeld mit Auflagen für Natur- und Vogelschutz genehmigt – BUND-Landesvorstand legt keine weiteren Rechtsmittel ein
Die sieben Windkraftanlagen in der Gemarkung Fürfeld/Kreis Bad Kreuznach können wohl bald fertig gestellt werden, nun aber mit verbesserten Auflagen für Natur- und Vogelschutz. Seit Anfang April hatte die Kreisverwaltung nach Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz einen Baustopp verhängt und der Forderung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz nach einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung Recht geben müssen. Hierin sollten alle erforderlichen Erkenntnisse zu möglichen Beeinträchtigungen der Natur, insbesondere die Auswirkungen auf den Vogelzug, erhoben und berücksichtigt und die Öffentlichkeit beteiligt werden. „Dies ist in ausreichender Weise nun erfolgt, und der Vogel- und Fledermausschutz wurde verbessert“, so Dr. Holger Schindler, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND. Darum habe sich der Landesvorstand letzte Woche nach intensiver juristischer Prüfung und Diskussion entschieden, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen.
Schindler nennt einige Beispiele des optimierten Naturschutzes der abgeänderten Genehmigung:
– „So müssen während des Kranichzugs an Schlechtwettertagen die Anlagen abgeschaltet werden, da die Vögel dann besonders niedrig ziehen und die Anlagen zu einer Gefahr werden könnten“.
– Weiterhin gibt es Anpassungen in den ursprünglich vorgesehenen Abschaltregelungen für Fledermäuse, die zu einem verbesserten Schutz der beiden Arten Großer und Kleiner Abendsegler führen.
– Zum Schutz des Rotmilans werden vier der Anlagen zwischen dem 1.3. und 15.9. abgeschaltet, wenn hier der Boden bearbeitet, gemäht oder geerntet wird. „Dann sind die Flächen als Jagdgebiete für diese Greifvögel besonders interessant, obwohl Milan-Horste nur im weiteren Umfeld des Windparks liegen“, so der BUND.
– Weitere Ausgleichsflächen sowie die Anlage sog. „Lerchenfenster“ zum Schutz von Bodenbrütern kommen hinzu.
Auch ein häufiges Problem der Windkraft, die mangelhafte Datenanlage beim Vogelzug, wurde zusätzlich angegangen. In Gesprächen mit den Betreibern konnte der BUND in einer Vereinbarung erreichen, dass diese sich freiwillig dazu verpflichtet haben, ein dreijähriges Zugvogelmonitoring durchzuführen und die Daten den Verbänden und Fachbehörden zur Verfügung zu stellen. Eigentlich sei es aber die Aufgabe des Landes solche Daten zu erheben, so die Kritik des BUND.
Der rheinhessische BUND-Regionalbeauftragte Frieder Stauder beurteilt das erzielte Ergebnis zusammenfassend so: „Trotz des Rechtsstreites und der oft kontroversen Diskussionen im Laufe des Verfahrens ist dies ein Gewinn für Natur und Umwelt. Die Rechte der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden gestärkt. Auch für andere Standorte im Land haben wir einen vertretbaren Kompromissweg für eine naturverträgliche Umsetzung der dringend notwendigen Energiewende aufzeigen können. Insgesamt ist die Stärkung der UVP der größte Erfolg des Verfahrens.“
Für Rückfragen:
Dr. Holger Schindler, 06306 701505; Frieder Stauder, 06135 5279; Sabine Yacoub, 0174 9971892
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Sabine Yacoub
Landesgeschäftsführerin
BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland)
Landesgeschäftsstelle Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 3
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